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Bienen

  • Bienenmeldung

Die Bienenhalter sind verpflichtet, dem Bürgermeister bis längstens 15. April jeden Jahres den Standort, die Anzahl und, sofern andere Bienenvölker als jene der Rasse “Carnica” (Apis mellifera carnica) gehalten werden, die Rasse der Bienenvölker bekannt zu geben.


  • Vereinsförderung für Bienenzuchtvereine

Gefördert werden Imker/innen mit Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet, deren Bienenstöcke im Gemeindegebiet Wolfsberg aufgestellt sind. Die Beantragung der Förderung erfolgt über die Bienenzuchtvereine.