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Barrierefreiheit

Die Stadtgemeinde Wolfsberg setzt sich gemeinsam mit ihren Technologiepartner citiesapps für einen höchstmöglichen Grad an Barrierefreiheit für ihre Website wolfsberg.at ein. Dabei orientiert man sich an den "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1", sowie den Best-Practice Vorgaben der W3C WAI ARIA Task Force, und ist bestrebt, die Website in Übereinstimmung mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu gestalten. Dazu gehören die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website wolfsberg.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website wolfsberg.at ist in vielen Bereichen bereits konform mit den rechtlichen Anforderungen. Allerdings gibt es Anwendungsfälle bzw. Einbindung von externen Inhalten, die teilweise oder noch nicht vollständig barrierefrei sind. Dadurch entspricht die Website nur teilweise der Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1 und der Richtlinie (EU) 2016/2102. Wir sind jedoch bemüht, auch diese Inhalte barrierefrei zu gestalten.

Hinweis auf nicht-barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
    Das Untermenü wird auf derselben Seite, auf der sie aufgerufen wird, dynamisch angezeigt. Damit bleiben beispielsweise der Seitentitel und die Positionsanzeige der Seite unverändert. Folgende Probleme sind bekannt: Der Tastaturfokus liegt nach Absenden der Suche nicht auf dem Bereich mit den Menüpunkten. Screenreader-Benutzer erhalten keine Information über den geänderten Inhalt der aufgerufenen Webseite. Die Menüpunkte sind per Tastatur nicht einfach direkt erreichbar. An der Behebung der Probleme wird gearbeitet.

  • Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

    Einige Inhalte der Website, darunter Veranstaltungen, Beiträge und Artikel, werden von der Städteplattform citiesapps.com übernommen und bereitgestellt. Weiters beinhaltet unsere Website Dokumente und Formulare von anderen Organisationen, die außerhalb des Einflussbereichs der Stadtgemeinde Wolfsberg stehen. Diese Inhalte werden von Dritten erstellt und verwaltet.
    All diese Inahlte sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen, da über den Grad derBarrierefreiheit dieser von Dritten bereitgestellten Inhalte keine Aussage getroffen werden kann.

  • Unverhältnismäßige Belastung

    Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung wurde am 06.11.2023 erstellt.

Sie gründet sich auf die von der Stadtgemeinde Wolfsberg durchgeführte Selbstbewertung und die von CITIES vorgenommene Bewertung.

 

Feedback-, Kontakt- und Beschwerdemöglichkeiten

Wenn Sie Barrieren auf unserer Website feststellen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung, um unseren Service weiter zu verbessern. Sie erreichen uns unter:

Stadtgemeinde Wolfsberg
Rathausplatz 1
9400 Wolfsberg 

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Antidiskriminierungsstelle des Landes Kärnten wenden. Diese nimmt über das Kontaktformular Beschwerden entgegen.

Diese Beschwerden werden von der Antidiskriminierungsstelle des Landes Kärnten dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land Kärnten oder einer ihn zurechenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Antidiskriminierungsstelle der betroffenen Landesstelle oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren https://gleichbehandlung.ktn.gv.at/. 


Letzte Änderung der Barrierefreiheitserklärung am 06.11.2023.