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Unwetterschäden: Soforthilfe des Landes Kärnten für betroffene Bürgerinnen und Bürger

10. August 2023

Das Land Kärnten stellt eine "Soforthilfe" im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen (HIBL) für von der aktuellen Hochwasser-Katastrophe betroffene BürgerInnen zur Verfügung. Diese Unterstützungsmöglichkeit betrifft Schäden am Gebäude durch Wassereintritt udgl. ab 5.000 Euro, nicht jedoch Straßen und Flurschäden. Laut Information von LHSTv.in Gaby Schaunig und Landesrat Daniel Fellner beträgt die Unterstützung bei:

  • Schäden bis € 10.000,- (Soforthilfe € 1.000)

  • Schäden bis € 30.000,- (Soforthilfe € 3.000)

  • Schäden bis € 50.000,- (Soforthilfe € 5.000)

  • Schäden bis € 100.000,- (Soforthilfe € 10.000)

Das Antragsformular für die Soforthilfe für Wolfsberger GemeindebürgerInnen finden Sie unter diesem Text zum Download. Bitte übermitteln Sie das ausgefüllte Formular gemeinsam mit einer Fotodokumentation der Schäden an die Stadtgemeinde Wolfsberg.

Per Post: Stadtgemeinde Wolfsberg, z.Hd. Herrn Hans Rainer, Städtischer Wirtschaftshof, Lagerstraße 5. 9400 Wolfsberg, oder Per E-Mail: hans.rainer(at)wolfsberg.at

Telefonische Info: 04352-537363

Die Stadtgemeinde leitet diese Anträge in weiterer Folge an das Land Kärnten weiter!

Einkommensschwache Wolfsberger BürgerInnen können für Schäden unter 5.000 Euro einen Antrag im Servicezentrum der Stadtgemeinde Wolfsberg, Amtsgebäude Alte Post, Hoher Platz 16 stellen. Hier gelten bei der Antragstellung die Richtlinien der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“.