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Landwirtschaft

Aktuelle Förderungen:

 

  • Bodenuntersuchung

Die Untersuchungen der Acker- und Wiesenböden von Landwirten werden von der Stadtgemeinde Wolfsberg zu 100 % übernommen.

Privaten Haus- bzw. Grundbesitzern aus dem Gemeindegebiet von Wolfsberg wird ein Zuschuss in der Höhe von 50 % der Kosten, max. jedoch € 35 je Bodenuntersuchung gewährt.

 

  • Düngekalkaktion

Der nachweisliche Ankauf von Düngekalk wird gefördert, und zwar für:

  • Düngekalk, trocken, gesackt je kg mit 0,020 €

  • Düngekalk, feucht, lose je kg mit 0,015 €

 

  • Rinder-Kilometergeld für künstliche Besamung

Den Landwirten im Gemeindebereich der Stadt Wolfsberg wird zu den bei der künstlichen Rinderbesamung anfallenden Fahrtkosten der Tierärzte ein Kostenbeitrag gewährt und zwar 0,70 € pro gefahrenen Kilometer, wenn die Tierarztpraxis mehr als fünf Kilometer vom Landwirt entfernt ist, wobei die ersten weiteren fünf Kilometer vom Landwirt selbst zu tragen sind. Förderungsansuchen für das abgelaufene Kalenderjahr sind bis spätestens 15. Jänner des Folgejahres einzubringen.


  • Rinder-Eigenbestandsbesamung – Ablegung von Kursen

50 % der Kurskosten bis maximal € 200,-- für die Ablegung von Eigenbestandsbesamungskursen werden rückerstattet. Die Förderung der Besamungskurse ist daran gebunden, dass ein Kursnachweis über die Befähigung zur Eigenbestandsbesamung und die Kurskosten von den Landwirten eingereicht werden.

 

  • Rinder-Eigenbestandsbesamung - Stickstoffankauf

Die Kosten für den Ankauf von Stickstoff für Eigenbestandsbesamungen werden pro Jahr mit bis zu maximal € 72,-- gefördert.

Der Antragsteller hat den Ankauf von Stickstoff für diesen Zweck mit Rechnungsbelegen nachzuweisen. Förderungsansuchen für das abgelaufene Kalenderjahr bis spätestens 15.Jänner des Folgejahres einzubringen.

 

  • Rinder-Zuchtstierankauf

Gefördert wird der Ankauf eines gekörten Zuchtstieres mit 20 % der Ankaufskosten ohne Nebenkosten, wie Transporte usw. und begrenzt mit maximal € 400,-- pro Ankauf, gültig für alle Rinderrassen.

Die Mindesthaltedauer bis zu einer erneuten Fördermöglichkeit beträgt 36 Monate.