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Pool

Mitteilungspflichtig ist die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Wasserbecken bis zu 80 m3 Rauminhalt, wenn sich diese nicht innerhalb von Gebäuden befinden, sowie dazugehörige Abdeckungen für das Schwimmbecken bis zu einer Gesamthöhe von 2,5 m.