Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten melden sich bei ihrer Schulleitung und stellen ein Ansuchen um Schulwechsel.
Bei deckungsgleichem Schulsprengel:
Die zuständige Schulleitung meldet den Bedarf eines Schulwechsels an die/den zuständige/n Schulqualitätsmanager/in.
Der geplante Schulwechsel wird anschließend im jeweiligen Qualitätsteam der Bildungsregion besprochen und entschieden.
Die Entscheidung des Qualitätsteams wird durch die/den zuständigen Schulqualitätsmanager/in an die zuständige Person in der Schulabteilung der Stadtgemeinde Wolfsberg übermittelt.
Zustimmung bzw. Nicht-Zustimmung durch den Schulerhalter (Stadtgemeinde Wolfsberg).
Bei sprengelfremden Schulbesuch:
Ansuchen an die Stadtgemeinde Wolfsberg mit Begründung und Stellungnahme der schulsprengelpflichtigen Volksschule.
Zustimmung bzw. Nicht-Zustimmung durch den Schulerhalter (Stadtgemeinde Wolfsberg).