Schulwechsel

    Schulwechsel

    Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten melden sich bei ihrer Schulleitung und stellen ein Ansuchen um Schulwechsel.

     

    1. Bei deckungsgleichem Schulsprengel:

    • Die zuständige Schulleitung meldet den Bedarf eines Schulwechsels an die/den zuständige/n Schulqualitätsmanager/in.

    • Der geplante Schulwechsel wird anschließend im jeweiligen Qualitätsteam der Bildungsregion besprochen und entschieden.

    • Die Entscheidung des Qualitätsteams wird durch die/den zuständigen Schulqualitätsmanager/in an die zuständige Person in der Schulabteilung der Stadtgemeinde Wolfsberg übermittelt.

    • Zustimmung bzw. Nicht-Zustimmung durch den Schulerhalter (Stadtgemeinde Wolfsberg).

     

    1. Bei sprengelfremden Schulbesuch:

    • Ansuchen an die Stadtgemeinde Wolfsberg mit Begründung und Stellungnahme der schulsprengelpflichtigen Volksschule.

    • Zustimmung bzw. Nicht-Zustimmung durch den Schulerhalter (Stadtgemeinde Wolfsberg).