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Schulwechsel

Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten melden sich bei ihrer Schulleitung und stellen ein Ansuchen um Schulwechsel.

 

  1. Bei deckungsgleichem Schulsprengel:

  • Die zuständige Schulleitung meldet den Bedarf eines Schulwechsels an die/den zuständige/n Schulqualitätsmanager/in.

  • Der geplante Schulwechsel wird anschließend im jeweiligen Qualitätsteam der Bildungsregion besprochen und entschieden.

  • Die Entscheidung des Qualitätsteams wird durch die/den zuständigen Schulqualitätsmanager/in an die zuständige Person in der Schulabteilung der Stadtgemeinde Wolfsberg übermittelt.

  • Zustimmung bzw. Nicht-Zustimmung durch den Schulerhalter (Stadtgemeinde Wolfsberg).

 

  1. Bei sprengelfremden Schulbesuch:

  • Ansuchen an die Stadtgemeinde Wolfsberg mit Begründung und Stellungnahme der schulsprengelpflichtigen Volksschule.

  • Zustimmung bzw. Nicht-Zustimmung durch den Schulerhalter (Stadtgemeinde Wolfsberg).