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Stützmauer

Mitteilungspflichtig ist die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von

Stützmauern bis zu 1 m Höhe. Hinweis: Eine Stützmauer oder Stützwand hat eine tragende Funktion, deren primäre Funktion darin besteht eine bestehende Böschung zu stützen und zu sichern.