Veranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes sind alle Unternehmungen und Darbietungen, die zum Vergnügen oder zur Erbauung der Besucher und Teilnehmer bestimmt sind.
Die rechtliche Grundlage für Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen bildet das Kärntner Veranstaltungsgesetz (K-VAG 2010).
Wird die Veranstaltung zudem auf einer öffentlichen Verkehrsfläche abgehalten, so ist außerdem eine Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 erforderlich.