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Veranstaltungsstättengenehmigung

Genehmigte Veranstaltungsstätten sind Veranstaltungsstätten, die über eine Veranstaltungsstättengenehmigung verfügen.

Veranstaltungen dürfen nur in geeigneten Veranstaltungsstätten und mit geeigneten Veranstaltungseinrichtungen durchgeführt werden. Veranstaltungsstätten, die ausschließlich oder überwiegend für Veranstaltungszwecke bestimmt sind, und Veranstaltungseinrichtungen bedürfen jedenfalls zu ihrem Betrieb einer behördlichen Genehmigung (Veranstaltungsstättengenehmigung), sofern sie nicht von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind.