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Zuteilung einer Orientierungsnummer

Der Bürgermeister hat für Gebäude, die bewohnt werden oder deren Kennzeichnung im öffentlichen Interesse liegt, Orientierungsnummern mit Bescheid festzusetzen. Die Eigentümer sind verpflichtet, ihre Gebäude mit den vom Bürgermeister festgesetzten Orientierungsnummern entsprechend den erlassenen Verordnungen zu versehen.

Die Orientierungsnummer ist in unmittelbarer Nähe des Hauptzuganges so anzubringen, dass sie von der Straße aus gut sichtbar und einwandfrei lesbar ist. Nach Tunlichkeit hat die Anbringung am Gebäude zu erfolgen.

Die Kennzeichnung ist als flache Tafel aus Aluminiumblech im Ausmaß von 22 x 16 cm und der Befestigung dienenden Schraubenlöcher in den Ecken auszuführen.

Für den Tafelgrund ist blaue, für die Beschriftung und eine vom Rand 7 mm entfernte, 3 mm breite Randlinie in weißer Farbe zu verwenden.

Die Nummerierung hat in 8 cm hohen, arabischen Ziffern zu erfolgen. Im unteren Teil der Tafel ist einzeilig der Straßen-, Platz- oder Ortsname in Druckschrift erforderlichenfalls in abgekürzter Form anzuführen.